Handwerkerfinden.app vermittelt Aufträge zwischen Kunden und Handwerksbetrieben. Der Werkvertrag kommt ausschließlich zwischen Kunde und Betrieb zustande; die Plattform wird nicht Vertragspartei des Werkvertrags.
Die Nutzung ist für Kunden kostenlos. Betriebe zahlen keine Aufnahme- oder Kontaktgebühren, sondern ausschließlich eine Erfolgsprovision in Höhe des bei Auftragsannahme angezeigten Prozentsatzes des Brutto-Auftragswerts.
Angebote der Betriebe sind verbindliche Festpreisangebote mit Gültigkeitsdatum. Mit Annahme durch den Kunden kommt der Auftrag zustande; Preis und Provisionssatz werden zu diesem Zeitpunkt festgeschrieben.
Nach Auftragsannahme hinterlegt der Kunde den Auftragsbetrag auf einem Treuhandkonto [Zahlungsdienstleister nach Stripe-Integration benennen]. Die Auszahlung an den Betrieb erfolgt nach Abnahme durch den Kunden oder nach Entscheidung im Streitfallverfahren.
Bewertungen können ausschließlich nach abgeschlossenen Aufträgen abgegeben werden. Betriebe können begründeten Einspruch einlegen; über Einsprüche entscheidet die Plattform transparent und dokumentiert. Eine Löschung rechtmäßiger Bewertungen erfolgt nicht.
Bei Meinungsverschiedenheiten über die Leistungserbringung bleibt der Treuhand-Betrag gesperrt, bis die Plattform nach Anhörung beider Seiten über Auszahlung, Erstattung oder Teilung entscheidet. Der Rechtsweg bleibt unberührt.
Betriebe werden vor Freischaltung geprüft. Die Plattform kann Konten bei Verstößen (Falschangaben, Umgehung der Plattform, missbräuchliches Verhalten) sperren.
[Gerichtsstand, anwendbares Recht, salvatorische Klausel – anwaltlich ausarbeiten.]